Infos  für Camper


Info zur Maut 1 Box 


Mit einer reinen Fahrzeughöhe von nicht mehr als 3,05 m, nicht mehr als 2 Achsen und nicht mehr als 4500 kg tatsächlichem Gewicht ist es so, dass Ihr Fahrzeug in Frankreich als leichtes Fahrzeug gilt und daher hier unsere
"Mautbox für Fahrzeuge bis 3 Meter Höhe" in Standard-Version benötigt.

Unsere „Mautbox für PKW und Fahrzeuge bis 3 m Höhe“ bzw. „PKW-Mautbox“ funktioniert in Italien, Spanien und Portugal gewichts- und höhenunabhängig mit jedem Fahrzeug.

An der Mautstation selbst wird das Fahrzeug über Sensoren ausgemessen, klassifiziert und der richtige Tarif verrechnet.
Lediglich in Frankreich gibt es Besonderheiten bezüglich den Fahrzeugmaßen zu beachten:

Frankreich:

Laut den offiziellen Regeln der Mautbetreiber benötigen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, oder 3 Meter Höhe eine Mautbox für schwere Fahrzeuge.

Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass nur die Höhe gemessen wird und das Gewicht nur zweitrangig ist.

So funktioniert bei einem Wohnmobil mit bis zu 4,5 Tonnen tatsächlichem Gewicht und bis 3,05 Meter Höhe, die Mautbox für PKW entgegen den offiziellen Regeln der französischen Mautbetreiber.

In diesem Fall würde die Mautbox für schwere Fahrzeuge nicht funktionieren und die Schranke würde geschlossen bleiben.

Sollte Ihr Fahrzeug eine Höhe von 3,06 Metern oder höher haben und schwerer sein als 3,5 Tonnen, können Sie auf unsere „Mautbox für Wohnmobile und Fahrzeuge über 3 m Höhe“ zurückgreifen.

Aufbauten wie Satellitenschüssel, Klimaanlage, etc. werden nicht zur Höhe gerechnet.

Sollte das Fahrzeug 3 Achsen haben gilt das Fahrzeug unabhängig von den restlichen Daten als schweres Fahrzeug der Klasse 4 und die "Mautbox für Fahrzeuge über 3 m Höhe" kann genutzt werden.

Ausnahmen:

Die "Mautbox für Fahrzeuge bis 3 m Höhe" kann im Moment nicht auf Sizilien, der Fähre nach Sizilien, oder auf der spanischen Autobahn AP-1 zwischen Vitoria-Gasteiz und Eibar (Ausfahrt Maltzaga Auzoa) genutzt werden.

Bitte führen Sie die Ticketziehung und Zahlung dort vor Ort durch.

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Zuladungsrechner ( Excel )  Download

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Toter-Winkel Aufkleber für Wohnmobile
ANGLES MORTS

Diese Aufkleber werden nur in Frankreich benötigt

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Anschlussplan  für 13 pol Stecker

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Pol.Nr.
DIN kl.FarbeVerbrauchermm²
1LGelbBlinker Links1,5
2BlauNebelschluss Leuchte1,5
331Masse für Pole 1-82,5
4RGrünBlinker rechts1,5
558RBraunSchlußlicht Rechts, Umrißleuchte, Begrenzungsleuchte, Kennzeichenleuchte (8)1,5
654RotBremslichter1,5
758LSchwarzSchlußlicht Links, Umrißleuchte, Begrenzungsleuchte, Kennzeichenleuchte (8)1,5
8OrangeRückfahrlicht1,5
930RotDauerplus2,5
10Rot / SchwarzLadeleitung1,5
11Masse für Pol. 101,5
12nicht zugeteilt1,5
1331WeissMasse für Pole 9 , 10 , 112,5

Besitzstandsübertrag auf neuen Führerschein alte Klasse 1 und 3

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Das große D Schild in Europa:

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D Schild

Die EU Verordnung von 1998 besagt:
Wenn auf dem Kennzeichen das EU Emblem und das jeweilige Landeskennzeichen integriert ist entfällt die Pflicht das große D Schild zu führen.
Bei alten Nummernschildern muß das große D Schild angebracht sein
Fahren Sie in Länder die nicht der EU angehören brauchen Sie das große D Schild.
Ausnahmen sind hier Norwegen, Schweiz und Lichtenstein. Hier wir das EU Kennzeichen anerkannt.


Fahren mit Gespann: Sicher in der Spur bleiben

Zur Urlaubszeit sind auf Deutschlands Straßen wieder mehr Fahrzeuge mit Anhängern unterwegs.
Laut ADAC sollte mit Wohnanhängern, Bootstrailern oder Gepäckanhängern allerdings nur gut vorbereitet
losgefahren werden.
Folgende Informationen zu Zulassung, Versicherung und Vorschriften sollten beachtet werden.
Ein Anhänger benötigt ein eigenes amtliches Kennzeichen und muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
Außerdem müssen Wohn- und Gepäckanhänger haftpflichtversichert und versteuert werden.
Für Sportanhänger werden keine Steuern fällig und auch eine Versicherung muss nicht abgeschlossen werden.
Schäden an Sportanhängern übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, jedoch nur dann,
wenn der Trailer angekuppelt ist. Es lohnt sich deshalb eine Anhängerhaftpflichtversicherung
abzuschließen, die auch Schäden übernimmt, wenn der Anhänger nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Auch über die zulässige Höhe, Breite und Länge des Gespanns sollte vor der Fahrt Klarheit herrschen.
Die Höchstbreite in Deutschland beträgt 2,55 Meter. In einigen europäischen Ländern, wie Lettland
oder Tschechien, dürfen Anhänger allerdings nur 2,50 Meter breit sein. Ein Gespann, bestehend aus Pkw
und Anhänger, darf nach deutschen Bestimmungen die Länge von 18 Meter nicht überschreiten.
Mit dieser Länge ist man auch im europäischen Ausland auf der sicheren Seite. Nur in Serbien sind
lediglich 15 Meter erlaubt. Außerorts und auf Autobahnen sollten Gespannfahrer im Ausland auf die
Geschwindigkeitsbeschränkungen achten. In Deutschland gilt Tempo 80, für bestimmte Fahrzeuge mit
Ausnahmeverordnung 100 km/h.
Außerdem ist es für eine sichere und unfallfreie Fahrt unbedingt notwendig, das Verhalten der Gespanne in
Kurven, beim Rangieren und in gefährlichen Situationen zu kennen. Denn mit einem Anhänger verlängert sich
beispielsweise der Bremsweg. Neulingen unter den Gespannfahrern empfiehlt der ADAC deshalb ein
Fahrsicherheitstraining. Dort werden unter anderem richtiges Manövrieren und Ausweichen geübt, sowie
wichtige Tipps zur Handhabung eines Anhängers gegeben.
(21.07.2008 Quelle: ADAC)


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